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Sozialpreis des Vereins der Altafaner e. V. |
"Wissenschaftliche
Begabung und intellektuelle Brisanz können ja niemanden von der Frage
dispensieren: Wofür stehst Du? Welche Werte werden von Dir verwirklicht, welche
verteidigt? [...] Wir brauchen Menschen, deren Solidarität auch diejenigen
umfasst, die für sie nicht nützlich werden können und deren Vernunft nicht nur
von kalter Rationalität und Effizienzorientierung geprägt ist, sondern auch von
einer raison de coeur, von Herzensbildung also, um es altmodisch zu sagen."
Rede von Bundespräsident Roman Herzog zum 40jährigen Jubiläum des
"Cusanuswerks"
Vergabekriterien
Der Sozialpreis des Vereins der Altafraner e. V. wird jährlich an AfranerInnen vergeben, die sich durch besonderes soziales Engagement auszeichnen. Honoriert werden eine oder mehrere Tätigkeiten im sozialen oder ökologischen Bereich – wünschenswerterweise auch über die Grenzen des Internats hinaus. Es werden aber auch Tätigkeiten geehrt, die anderen Menschen in einem sonstigen Bereich zugute kommen. Der Verein möchte mit diesem Preis seine Verbundenheit zu Schule, Internat und insbesondere zu den „afranischen“ Werten zeigen.
Wir honorieren einmalige oder fortlaufende freiwillige Projekte von einzelnen SchülerInnen oder Schülergruppen, auch unter Mitwirkung von Lehrern, ebenso wie kontinuierliches soziales Engagement von Einzelpersonen. Deutlich werden muss dabei die Einstellung des Afraners / der Afranerin, sich der Verantwortung für andere Menschen bewusst zu sein und diese mit seinen / ihren Kräften unterstützen zu wollen.
Bewerbung
Jede(r) SchülerIn / jede Gruppe kann sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Der Verein der Altafraner e. V. ist auf diese Initiative angewiesen und fordert ausdrücklich dazu auf, um herausragendes Engagement auch tatsächlich angemessen würdigen zu können.
Bei einer Eigenbewerbung ist eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeit(en) zu verfassen und die Bewerbung angemessen zu begründen.
Bei einem Vorschlag durch eine dritte Person ist ebenfalls eine Beschreibung der zu honorierenden Tätigkeit(en) abzugeben und die Einreichung angemessen zu begründen. Der Verein der Altafraner e. V. wird selbst an den / die Vorgeschlagene(n) herantreten und ihn / sie um Einreichung einer kurzen Stellungnahme bitten.
Höhe des Preises
Der Preis ist mit einer einmaligen Geldzahlung in Höhe von bis zu 250 Euro dotiert und richtet sich nach der Anzahl der zu honorierenden Personen.
Der Sozialpreis ist als persönliche Anerkennung gedacht und wird daher grundsätzlich zweckungebunden vergeben. Wird ein konkreter Verwendungszweck genannt und erachtet der Verein der Altafraner e. V. diesen als besonders förderungswert, kann eine dafür notwendige Erhöhung des Preisgeldes erwogen werden (z. B. bei Absolvierung eines FSJs im Ausland).
Ermittlung des Preisträgers
Der / die PreisträgerIn wird durch den Sozialpreisausschuss des Vereins der Altafraner e. V. ermittelt. Jedes Mitglied hat sein Stimmverhalten zu begründen. Eine einfache Mehrheit der Stimmen genügt.
Für eine Vergabe des Sozialpreises müssen mindestens drei Bewerbungen vorliegen.
Vergabe des Preises
Der Preis wird anlässlich des Elterntages im Dezember jeden Jahres vergeben.
Einreichfrist für die Bewerbung
Die Bewerbungsfrist wird jährlich rechtzeitig per Aushang im Sächsischen Landesgymnasium Sankt Afra bekanntgegeben. Die Bewerbungen sind an die Adresse
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zu richten.
Der diesjährige Bewerbungsschluss ist der 28. November 2009. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Großen Elterntages am 18. Dezember 2008 statt.
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